"Primary Health Care" übersetzen - und umsetzen

Die Erklärung von Alma Ata und ihre Umsetzung in der Schweiz

Von Edgar Widmer

Auf Weltebene wird die Gesundheitsförderung durch die Weltgesundheitsorganisation WHO koordiniert. In ihrer Konferenz von Alma Ata im Jahr 1978, an der sich Delegationen von 123 Regierungen und 67 regierungsunabhängigen Organisationen beteiligten, hat die WHO einen entscheidenden Schritt in Richtung Basisgesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung gemacht. War auch die Konferenz weitgehend auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer ausgerichtet, zeigte sich doch, dass auch in industrialisierten Ländern Probleme der Grundversorgung anstanden. In der Schweiz wurde deshalb auf der Grundlage der "Erklärung von Alma Ata" ein Konzept der Primären Gesundheitsbetreuung (PGB) entwickelt.

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"Jeder Mensch hat Anrecht auf einen Lebensstandard, der ihm ein persönliches und familiäres Wohlbefinden garantiert. Darin inbegriffen sind Ernährung, Bekleidung, Wohnung, ärztliche Pflege, soziale Dienste, Sicherheit bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Witwenschaft, Alter und anderen Nöten, in denen der Einzelne sich nicht helfen kann." - So lautet der Abschnitt über das Recht auf Gesundheit (Art. 25) in der Universalen Menschenrechtserklärung von 1948.

In ihrer Konferenz von Alma Ata hat die WHO im Jahr 1978 darauf aufmerksam gemacht, dass der Abstand zwischen Reich und Arm zunimmt und dass die Arbeitslosigkeit zum weltweiten Problem wird. Aus diesem Grund braucht es zur Förderung von Gesundheit koordinierte Initiativen im sozialen Bereich, in der Wirtschaft, in der Politik und im kulturellen Sektor. Der Einsatz dafür erfordert Methoden, die praktisch, wissenschaftlich erprobt, einfach und sozial akzeptabel sind und auf der Eigenverantwortung der Menschen aufbauten. - Auf diesen Erkenntnissen beruhte das in der "Erklärung von Alma Ata" festgehaltene Konzept der Primary Health Care (PHC).

Wie wurden die Ergebnisse von Alma Ata in der Schweiz aufgenommen? - Nach der Konferenz beschlossen die Schweizer Teilnehmer und der Präsident der Verbindung der Schweizer Ärzte FMH, die Ergebnisse in einer kleinen, ad hoc zusammengesetzten Arbeitsgruppe zu analysieren und ein schweizerisches Konzept der primären Gesundheitsversorgung zu erarbeiten. Die Gruppe fand im September 1979 für eine Woche in Sörenberg zu einer Klausurtagung zusammen. "Primary Health Care" wurde mit "primärer Gesundheitsbetreuung" (PGB) übersetzt. Auf die Schweiz bezogen wurde dafür folgende Definition gegeben:

Primäre Gesundheitsbetreuung bezeichnet denjenigen Bereich unseres Gesundheitswesens, welcher der Bevölkerung direkt zugänglich ist und ihr kontinuierlich zur Verfügung steht: Sie bezieht sich auf körperliche, psychische und soziale Aspekte des gesundheitlichen Befindens; sie wird durch verschiedene Gesundheits-, Sozial- und andere Berufe in Zusammenarbeit und unter Miteinbezug der Betroffenen gewährleistet; sie berücksichtigt die volkswirtschaftlichen Gegebenheiten.

Der Istzustand des Schweizerischen Gesundheitswesens wurde kritisch analysiert: Koordination und Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsdiensten und verschiedenen Gesundheitsberufen seien ungenügend. Hilfesuchende hätten keinen direkten Zugang zu Sozialdiensten und zu ambulanten Pflegediensten. Zudem sei die Krankenversicherung im sozialen Bereich nicht leistungspflichtig. Die meisten Sozialdienste seien vertikal angelegt und auf ein spezifisches Problem angelegt wie Alkohol, Drogen, Tuberkulose, Rheuma, Krebs etc. Eigentliche integrierte Dienste würden fehlen oder bildeten die Ausnahme. Bei der Ausbildung der Ärzte würden der psycho-soziale Bereich und Aspekte der Prävention und der Gesundheitsförderung zu wenig berücksichtigt. Schon damals wurde vom überdimensionierten Bettenangebot der Spitäler gesprochen. Postuliert wurde der Ausbau der spitalexternen, ambulanten Krankenpflege.

Folgende Thesen zur primären Gesundheitsbetreuung wurden von der Sörenberger Arbeitsgruppe aufgestellt:

  • Die PGB spielt sich grundsätzlich im Rahmen der Gemeinde oder des Quartiers ab. Die PGB erfordert die Zusammenarbeit von Personen aus dem ärztlichen, pflegerisch-medizinisch-therapeutischen, sozialen, hauswirtschaftlichen und politischen Bereich.
  • Die Integration der Ratsuchenden und ihrer Umgebung in die Betreuung fördert die Selbstverantwortung, führt durch Eigenleistung zur Selbsthilfe und hat gesundheitserzieherische Wirkungen.
  • Um die Koordination zu ermöglichen, sind zwischen den in der PGB tätigen Personen und Institutionen einer Gemeinde oder eines Quartiers Verbindungen herzustellen und aufrecht zu erhalten. Informationen über Existenz, Aufgabe und Einordnung der verschiedenen Dienstleistungen sind der Bevölkerung in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  • Eine geordnete Kooperation verschiedener Stellen bei der gemeinsamen Betreuung Ratsuchender erfordert den Informationsaustausch der Beteiligten; dabei sind das Berufsgeheimnis zu wahren und die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.
  • Alle in der PGB tätigen Institutionen und Personen sind einer gemeinsamen Aufgabe verpflichtet. Die Aus-, Weiter- und Fortbildung berücksichtigt die interdisziplinäre Schulung. Dadurch soll die Kooperation gefördert werden.
  • Der Zugang der Ratsuchenden zur PGB muss nicht unbedingt durch den Arzt erfolgen.
  • Das Leistungsangebot hat sich nach den Bedürfnissen der Ratsuchenden zu richten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist abzuwägen.

Das Konzept der primären Gesundheitsbetreuung in der Schweiz wurde im Juni 1980 von der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, der FMH und dem Bundesamt für Gesundheitswesen verabschiedet und Bund und Kantonen zu einer breit angelegten Vernehmlassung übergeben. Ein konkretes Resultat des daraus entstandenen Prozesses sind die Spitexorganisationen, die in der ganzen Schweiz realisiert wurden, wenn auch an den meisten Orten erst nach zehn oder mehr Jahren.

Auch beinahe 20 Jahre nach Alma Ata ist die Prävention nach wie vor ein Stiefkind im Schweizerischen Gesundheitswesen. Im Rahmen der neuesten Strukturreformen im Gesundheitswesen gibt man zudem den Basisspitälern, die mit der Grundversorgung eng verknüpft sind, wenig Existenzchancen, obschon das periphere Spital, das mit seiner Umgebung ein Einheit für die Grundversorgung bildet. ein wichtiges Element im Gesundheitssystem der PHC ist

*Edgar Widmer ist Vizepräsident von Medicus Mundi Schweiz
Edgar Widmer nahm 1978 als Präsident von Medicus Mundi International an der Konferenz von Alma Ata teil.