15.04.2015

Die Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderungen und ihre Folgen für die Entwicklungs- und Gesundheitszusammenarbeit der Schweiz

Menschen mit Behinderungen als Handelnde in der Gesundheitszusammenarbeit

MMS Vor bald einem Jahr hat die Schweiz die Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Diese verpflichtet die Schweiz in der internationalen Zusammenarbeit, Menschen mit Behinderung stärker als Subjekte zu berücksichtigen. Staatliche und nicht-staatliche Akteure der Schweizer Gesundheitszusammenarbeit haben es jetzt in der Hand, der Konvention zum Durchbruch zu verhelfen, schreibt Ulrike Last von Handicap International für den MMS Blog med in CH. (Foto: (Foto: André Thiel / handicap international, flickr)