Weibliche Beschneidung: von der Gesundheits- zur Menschenrechtsfrage

Beschnittene Rechte

Von Maya Natarajan

Die Praxis der weiblichen Beschneidung gefährdet nicht nur die Gesundheit der betroffenen Frauen und Mädchen, sie stellt eine eklatante Menschenrechtsverletzung dar und ist ein Akt der Gewalt. Die Entfernung eines Genitalorgans verletzt das Recht auf körperliche Integrität und stellt die reproduktiven Rechte der Betroffenen in Frage. Sie verletzt auch auf vielfältige Weise die Rechte der Kinder.

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Jedes Jahr werden zwei Millionen Mädchen beschnitten. Über 130 Millionen Frauen, die meisten in Ländern Afrikas südlich der Sahara, sind weltweit davon betroffen. Es existieren verschiedene Formen der weiblichen Beschneidung1; die radikalste ist die Infibulation, die teilweise oder völlige Entfernung der äusseren weiblichen Genitalorgane.

Die Auswirkungen der Beschneidung auf die körperliche und seelische Gesundheit der Frauen und der Mädchen sind einschneidend. In den meisten Fällen wird die Beschneidung ohne Betäubung, unter unhygienischen Bedingungen und mit unsterilem Material durchgeführt. Nicht selten treten Folgeerscheinungen wie Blutungen, Infektionen, Schmerzen und Traumata auf. Sie prägen oft das ganze Leben der beschnittenen Frau, ohne dass sie die Gründe hierfür kennt oder einen Zusammenhang zwischen dem Erlebten und ihrem Leiden herstellen kann. Die Beschneidung kann im schlimmsten Fall zum Tod führen, sei es durch starke Blutungen oder eine Blutvergiftung.

In den 60er und 70er Jahren ist in Afrika Widerstand gegen die weibliche Beschneidung entstanden, was auch zu einer Kenntnisnahme der Problematik auf internationaler Ebene geführt hat. 1979 fand in Khartum ein WHO-Seminar statt, welches die gesundheitlichen Folgen traditioneller Praktiken thematisierte und die Staaten dazu aufforderte, alle Praktiken abzuschaffen, die die Gesundheit von Frauen und Kinder gefährdeten. Seither haben sich viele nationale und internationale Organisationen dem Kampf gegen die Beschneidung von Mädchen verschrieben. Anfänglich standen vor allem die medizinischen Risiken und gesundheitlichen Auswirkungen der weiblichen Beschneidung im Zentrum der Diskussionen.

Spätestens seit der Weltfrauenkonferenz von Beijing (1995) und der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo (1994) gehört die weibliche Beschneidung zu den am intensivsten beleuchteten Problemkreisen der Internationalen Gesundheit. An diesen Konferenzen wurden der Zusammenhang zwischen der Entwicklung im Süden und der Stellung der Frau, der Annerkennung und Wahrung ihrer Menschenrechte, ihren Rechten auf Bildung und auf Gesundheit sowie der Selbstbestimmung formuliert. Erstmals wurde die weibliche Beschneidung auf internationaler Ebene als Menschenrechtsverletzung angeprangert und die Beendigung dieser Praktiken gefordert. Damit wurde die Diskussion, die seit den 70er Jahren vor allem um die gesundheitlichen Folgen kreiste, um die rechtliche Dimension erweitert. Um das Leben der Frauen und Kinder gegen Diskriminierung, psychische und körperliche Gewalt sowie Ausbeutung zu schützen. wurden in der Folge eine Reihe von Konventionen und internationalen Resolutionen2 verabschiedet.

Gesetze alleine genügen nicht

Beeinflusst durch die internationale Debatte und gestützt auf die Konventionen haben viele Länder, wie beispielsweise Senegal und Burkina Faso, in den letzten Jahren Gesetze erlassen, die es ihnen ermöglichen, die Praktiken der Beschneidung zu bekämpfen. Gesetze alleine führen aber noch zu keiner Verhaltensänderung. Trotz Verbot möchten viele Familien ihre Mädchen beschneiden lassen. Dies hat auch dazu geführt, dass die Beschneidung im Geheimen durchgeführt wird und Komplikationen nicht oder zu spät behandelt werden. Eine andere Strategie, das Verbot zu umgehen, liegt darin, auf Länder auszuweichen, wo die Beschneidung (noch) nicht verboten ist, und so die Mädchen im Ausland beschneiden zu lassen. Mali setzt primär auf Bewusstseinsbildung und Aufklärung. Zu gross ist derzeit der Widerstand in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene; ein gesetzliches Verbot wäre verfrüht.

Ein Gesetz gegen die Beschneidung könnte durchaus die aktuelle Lobbyarbeit stützen: «Nous sommes des musulmans, tout ce qu’on raconte est de la bêtise - nous acceptons de discuter de l’excision, mais nous abandonnerons jamais la pratique, en moins qu’une loi nous y oblige»3 (Mann)

Die Beschneidung ist eine jahrhundertealte Tradition, die in der malischen Gesellschaft stark verankert ist. Religiöse, kulturelle, moralische und hygienische Gründe werden für diese Praktiken aufgeführt, die nicht hinterfragt wird und ein fester Bestandteil des Lebenslaufs der Frau sind. In Mali sind 94% aller Frauen beschnitten. Eine grosse Mehrheit von ihnen befürworten diese Praktiken. Die Beschneiderinnen stammen meist aus der Kaste der Schmiede. Sie sind im Dorf bekannt und geben ihr Wissen von Generation zu Generation weiter. Die Beschneidung ist ein Ritus und gleichzeitig die Verkörperung eines sozialen Status. Heirats- und damit Lebenschancen sind mit dem Status einer beschnittenen Frau eng verknüpft. Frauen, die nicht beschnitten sind, finden keinen Mann, werden als unrein empfunden, dürfen kein Essen kochen und sind geächtet. Die Angst, ausserhalb der Gemeinschaft zu stehen, ist gross; keine Familie würde dieses Risiko eingehen.

«La femme non excisée est une bilakoro, c'est-à-dire qui n’a pas de considération sociale. Elle n’est pas écoutée et ne peut pas cohabiter avec les femmes excisées parce qu’elle ne doit pas faire partie de leur cercle de femmes vertueuses. Il n’ y a pas de pire insulte dans notre communauté que de traiter une femme de Bilakoro» (Frau)

Aus Gesprächen mit Beschneiderinnen geht aber hervor, dass die Beschneidung einem Wandel unterworfen ist, der mit gesellschaftlichen Veränderungsprozessen verbunden ist. So sinkt das Alter der Mädchen; heute findet die Beschneidung im Alter zwischen einer Woche und fünf Jahren statt. Das Beschneidungritual hat sich vom kollektiven Ritus zu einer familieninternen Angelegenheit gewandelt. Neben den alten, lokalen Beschneiderinnen gibt es immer mehr mobile und somit fremde und auch billigere Beschneiderinnen, die durch die Dörfer gehen, um auf Nachfrage hin die Mädchen zu beschneiden. Die Kosten für eine Beschneidung sind nicht klein und könnten in Zukunft auch eine wichtige Rolle in der aktuellen Diskussion bilden.

Es ist offensichtlich, dass Gesetze und gesellschaftlich Realitäten oft weit auseinander klaffen. Umso wichtiger ist es heute, dass Projekte, die sich für die Aufgabe der Praktiken engagieren, einen integrierten Ansatz wählen. Bildung, einkommensschaffende Massnahmen für Frauengruppen, Informationen zu Körper und Sexualität sowie die Sicherstellung des Zugang zu reproduktiven Dienste müssen Bestandteile solcher Programme sein. Ebenso muss der Blick auf Geschlechterrollen ausgeweitet werden, Männer müssen als Zielgruppe in diesen Projekten einbezogen werden. Ein Umdenken bezüglich der Beschneidung kann nur erreicht werden, wenn Frauen gleichermassen Ressourcen, Chancen und Möglichkeit haben, die Gesellschaft selbstbestimmt mitzugestalten.

Menschenrechtsdiskurs als Teil eines konstruktiven Dialogs

Auf nationaler Ebene gilt es die Lobbyarbeit in den Ländern selbst sowie die Unterstützung von lokalen Organisationen und Netzwerken in ihrem Kampf gegen die Beschneidung zu stärken. Hierbei kann die Einhaltung der Menschenrechte eine wichtige Argumentationsbasis bilden und ein Instrument im Kampf gegen die Beschneidung sein. Bewusstseinsbildung muss auch bei den Partnerorganisationen selbst beginnen, dort liegt ein grosses Potential im Hinblick auf die Integration der Thematik in allen Projekten.

Im Dezember 2004 war das jährliche Partnertreffen4 von IAMANEH in Bamako ganz der Thematik der weiblichen Beschneidung gewidmet, dies auf Wunsch der Partner selbst. MitarbeiterInnen aus den Projekten aus Burkina Faso, Senegal und Mali diskutierten über die weibliche Beschneidung, die Folgen und Risiken sowie über die unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Hinterfragt wurden gängige Projektansätze, wie zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den Beschneiderinnen, die ihnen oft eine privilegierte Stellung verschafft - zum Beispiel im Hinblick auf Zugang zu Krediten.

Aissé Diarra hat am Treffen ihre im Rahmen des laufenden Projektes5 durchgeführte Studie „Etude sur les connaissances, le rôle et l’implication des hommes dans l’abandon de l’excision“ vorgestellt. Sie kommt zum Schluss, dass Männer eine Schlüsselrolle einnehmen - als Entscheidungsträger und als diejenigen, die für die Zeremonie bezahlen müssen, obwohl sie kaum Wissen darüber verfügen, was bei der Beschneidung konkret passiert: «Au sein du ménage, l’homme est responsable de la femme. Toute décision concernant la femme ou son enfant doit être prise par l’homme. Donc l’excision est d’abord l’affaire de l’homme» (Leader) …was auch von der Beschneiderin bestätigt wird: «Pour vous dire que l’excision est une affaire des hommes, le chef de village informe mon mari et lui demande de m’autoriser à aller exciser dans son village. Tout est arrangé avec mon mari qui après m’autorise à y aller. »

Zentral wird es in Zukunft darum gehen, den Dialog über reproduktive Themen zwischen Männer und Frauen zu entwickeln, um damit auch eine Basis für die Mobilisierung der Bevölkerung im Kampf gegen die Beschneidung zu erreichen. Wichtig ist es vor allem, im Westen einen respektvollen Umgang mit der Thematik zu finden, der auch den betroffenen Frauen und Mädchen gerecht wird und sowohl Befürworter als auch Gegner dieser Praktiken, die heute zunehmend in Frage gestellt werden, in einen konstruktiven Dialog einbindet.

*Maya Natarajan ist Programmverantwortliche Westafrika bei IAMANEH Schweiz. Kontakt: mnatarajan@iamaneh.ch

Anmerkungen:

1. Die Bezeichnung “weibliche Beschneidung” habe ich bewusst gewählt. Die im Norden häufig verwendete Bezeichnung „Genitalverstümmelung“ wird von unseren Südpartner und vielen (beschnittenen) Frauen als respektlos und degradierend empfunden.

2. Convention of the elimination of all Forms of Discrimination against women (1979), Convention on the Rights of the Child (1989), African Charter on the Rights and Welfare of the Child (1990)

3. Alle Zitat sind der Studie von Aissé Diarra «Etude sur les connaissances, le rôle et l’implication des hommes dans l’abandon de l’excision » (version provisoire), 2004, IAMANEH Schweiz, entnommen.

4. Dieses regelmässige Treffen, an dem alle Partnerorganisationen teilnehmen, verfolgt mehrere Ziele. So soll es zur Vertiefung eines spezifischen Themas dienen, den Erfahrungsaustausch unter den Partnerorganisationen fördern und Raum für die Diskussion und Entwicklung einer gemeinsamen Vision bieten.

5. IAMANEH unterstützt seit 2000 ein Projekt gegen die Beschneidung in der Region von Segou. Siehe www.iamaneh.ch