Das „Berner Modell“ – erprobtes Instrument zum Umgang mit Opfern sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt gegen Frauen - was ist zu tun?

Von Christa Spycher

Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist auch in der Schweiz ein verbreitetes, aber noch stark tabuisiertes Thema. PLANeS, die schweizerische Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit stellt im Sinne von „best practice“ das „Berner-Modell“ vor, eine über viele Jahre erprobte, interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Krisenintervention und Begleitung von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind.

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Im Umgang mit Opfern ist das sogenannte „Berner-Modell“ europaweit eines der drei ältesten, interdisziplinären Angebote für Opfer sexueller Gewalt; es wurde vor 22 Jahren ins Leben gerufen und seither ständig weiterentwickelt, ist aber in der föderalistischen Schweiz noch nicht allgemein verbreitet. Es entspricht jedoch den Anforderungen, wie sie die WHO in ihren entsprechenden „Guidelines for medico-legal care for victims of sexual violence“ aus dem Jahr 2003 für alle postuliert.

Dem Berner Modell liegen folgende Prinzipien zugrunde:
Für die Frau eine Frau: sowohl bei der Polizei, bei der gynäkologischen und forensischen Untersuchung wie auch bei der psychosozialen und rechtlichen Beratung.
Auch ohne Polizeianzeige Beratung und die Möglichkeit der gynäkologischen und forensischen Befunderhebung
Institutionalisierte interdisziplinäre Zusammenarbeit von Polizei, Gynäkologie, Rechtsmedizin und Fachstelle der Opferhilfe bei sexueller Gewalt

Entscheidender Punkt – Wahlmöglichkeit für die Frau

Meldet sich das Opfer nach dem Delikt in der Frauenklinik, wird eine Ärztin es beraten, ihm eine Untersuchung – unter Beizug der Kollegin aus der Rechtsmedizin – vorschlagen und durchführen, die erforderlichen ärztlichen Massnahmen einleiten, eine Polizeianzeige nahe legen sowie einen Termin bei der Beratungsstelle der Opferhilfe vorschlagen.

Ist der erste Anlaufpunkt des Opfers die Beratungsstelle, wird dort das vernetzte Angebot vorgestellt und über das geeignete weitere Vorgehen informiert.

Sucht die Frau als erstes die Polizei auf, trifft sie dort auf eine spezifisch ausgebildete Kriminalbeamtin, die ihr das weitere Vorgehen erklärt, ihre Anzeige entgegennimmt und sie anschliessend in die Frauenklinik zur Untersuchung begleitet. Weil sexuelle Gewalt als Offizialdelikt gilt, entscheidet hier die Rechtsinstanz, was weiter zu geschehen hat. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht mehr. Doppelt wichtig also, dass mit Ansichten und Bedürfnissen des Opfers sehr sorgfältig umgegangen wird.

Umsetzung und Rahmenbedingungen

Ziel ist es, ein möglichst efffizientes, professionelles Hilfsangebot bereitzustellen, das die äusserst schwierige Situation des Opfers sexueller Gewalt voll respektiert und so weit wie möglich eine erneute Traumatisierung zu verhindern sucht. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen – Kriminalbeamtin, Ärztin, Beraterin – wird regelmässig evaluiert und verbessert, Doppelspurigkeiten und Wartezeiten sollen möglichst vermieden und Abläufe weiter optimiert werden.

Voraussetzungen für diese opferzentrierte Zusammenarbeit waren einerseits die grosse Motivation und Einsatzbereitschaft der Akteurinnen auf der operationellen Ebene und anderseits die klare und entschiedene Stützung durch die Entscheidträger der verschiedenen Institutionen. Und genau dort liegen auch die Gründe für den kontinuierlichen Ausbau und Erfolg des Angebots, das zudem heute in wesentlichen Teilbereichen durch das Opfergesetz unterlegt ist.

Auch die Schwierigkeiten seien hier genannt, gerade auch angesichts der sehr unterschiedlichen institutionellen Betriebskulturen; es stellte sich die Herausforderung, Berührungsängste und Rivalitäten abzubauen, Kritiken ernst zu nehmen, die verschiedenen professionellen Stärken gegenseitig schätzen und die eigenen Schwächen überwinden zu lernen, damit eine derartige für alle anspruchsvolle Aufgabe gelingen konnte.

*Christa Spycher, Ärztin, während vieler Jahre in der Universitätsfrauenklinik des Inselspital Bern im Team des „Berner – Modells“. Präsidentin des ExpertInnen-Beirates der schweizerischen Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit, PLANeS.

Ausgewählte Literatur

  • Guidelines for medico-legal care for victims of sexual violence, World Health Organization, 2003

 

Jugendliche und sexuelle Gewalt: informieren, hinterfragen, schützen

Wie können Jugendliche in wirkungsvollem Selbstschutz vor sexuellen Übergriffen geschult werden? Welche Massnahmen an Unterstützung und Stärkung der Jugendlichen sind notwendig?

Für die Prävention in der Schul- und Jugendarbeit hat PLANeS ein Handbuch herausgegeben, das drei Fachfrauen aus dem Beratungs-, Präventions- und Migrationsbereich erarbeitet haben. Es stellt Lehrkräften und Fachleuten aus der Jugendarbeit ein Instrumentarium zur Verfügung mit dem das Thema von sexueller Gewalt mit Klassen und Jugendgruppen in aufbauenden Schritten bearbeiten werden kann. Neben geschlechtsspezifischen Aspekten wird dabei auch der Migrationskontext berücksichtigt, denn für Jugendliche mit Migrationshintergrund ist sexuelle Gewalt auch oft tabuisiert.

Die in Pilotkursen erprobten Materialien unterstützen eine jugendgerechte Auseinandersetzung. Auf substantielle Hintergrundsinformationen im theoretischen Teil folgen anregende Vorschläge für die Kursgestaltung, praktische Arbeitsblätter und eine Auflistung von Beratungs- und Fachstellen.

Jael Bueno, Barbara Dahinden, Beatrice Güntert
Mit mir nicht. Mit dir nicht.
Jugendliche und sexuelle Gewalt: informieren,
hinterfragen, schützen
Verlage Pestalozzianum und Interact
108 S., CHF 25.–, € 16.–
ISBN 978-3-03755-079-3