Pionierarbeit bei augenmedizinischen Projekten

Inklusive Gesundheitsdienste: Auch Menschen mit Behinderungen benötigen Zugang

Von Angela Niederberger

Da ein beträchtlicher Teil der ärmsten Bevölkerung der Welt mit einer Behinderung lebt, ist die inklusive Gestaltung von Gesundheitsdiensten von grosser Bedeutung. Verschiedene Hindernisse und mögliche Massnahmen aus der Erfahrung der Christoffel Blindenmission (CBM) werden hier kurz abgehandelt.

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Inklusive Gesundheitsdienste: Auch Menschen mit Behinderungen benötigen Zugang

Haseena aus Pakistan wird im DMRC (District Medical and Rehabilitation Complex) auf Augenleiden untersucht. Die Einrichtung wurde für Menschen im Rollstuhl zugänglich gemacht. (Foto: PCPSM Ltd.)


Weltweit lebt 1 Milliarde Menschen mit einer Behinderung. 80% von ihnen leben in einkommensschwachen Ländern. So geht man davon aus, dass rund 20% der ärmsten Bevölkerung der Welt mit einer Behinderung lebt (WHO 2011, S. 28). Deshalb ist Behinderung und der nachweisliche Zusammenhang mit Armut (z.B. DFID 2000, S. 2) von erheblicher Bedeutung für die Entwicklungszusammenarbeit.

Spätestens seit der Verabschiedung der UN Behindertenrechtskonvention im Dezember 2006 besteht ein internationaler Konsens, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Menschenrechte zustehen wie allen anderen Menschen, darunter natürlich auch das Recht auf Gesundheit (UN 2006, S. 1438). Die Zugänglichkeit von medizinischen Diensten für Menschen mit Behinderungen muss folglich in allen Bereichen umgesetzt werden.

Inklusion in der Augenarbeit

Da sich CBM stark in der Blindheitsprävention engagiert, wurde die Inklusion von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in augenmedizinischen Projekten zu Pionier-Arbeit mit erfreulichen Erfolgen. Diese Erfahrungen in der augenmedizinischen Arbeit können auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens den Weg für Inklusion bereiten. Die identifizierten Hindernisse und entsprechende Massnahmen wurden zur Wegleitung Inclusion Made Easy in Eye Health Programs verarbeitet, mit deren Hilfe Programme inklusiver gestaltet werden können.

Was hindert Menschen mit einer Behinderung?

Von den unterschiedlichen Hindernissen, die Menschen daran hindern können, augenmedizinische Dienste in Anspruch zu nehmen, sind einige für Menschen mit Behinderungen besonders relevant. Durch eine Behebung dieser Barrieren wird der Zugang auch vielen anderen Menschen erleichtert. Grob können diese Hindernisse, die sich hier vorerst nur auf den Dienstleister beziehen (1), in die folgenden vier Kategorien eingeteilt werden.

  • Hindernisse bei der Infrastruktur sind am offensichtlichsten. Um sie zu vermeiden sollten die Prinzipien des Universal Design bei der Planung von neuen Gebäuden implementiert werden. Um die Zugänglichkeit von bereits existierenden Gebäuden zu verbessern, kann diese in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen geprüft werden. Gängige Massnahmen beinhalten den Bau von Rampen und zugänglichen Toiletten, die Verbreiterung von Türrahmen und der Anstrich mit starkem Farbkontrast, sowie die piktografische und tastbare Signalisierung.
  • Hindernisse bei der Kommunikation betreffen Personen mit Seh-, Hör- und Sprech-Einschränkungen, sowie Menschen mit einer geistigen Behinderung. Informationen sollten in verschiedenen Formen abgegeben werden, zum Beispiel mit Bildern, in einfacher Sprache und auch hörbar. Das Personal sollte in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen geschult werden. Für gehörlose Personen kann eine Klinik zum Beispiel an einem bestimmten Tag jeden Monat Konsultationen mit Übersetzung in Gebärdensprache anbieten.

Anand aus Nepal lebt mit dem Down Syndrom und hat, wie die Untersuchung zeigt, eine Sehschwäche. Er spricht fast nicht und reagiert nicht auf Fragen. (Foto: CBM)

 

  • Der Zugang zu Gesundheitsdiensten hat für Menschen mit einer Behinderung oft auch mit dem Bewusstsein von anderen Menschen in ihrem Umfeld zu tun. So müssen zum Beispiel Mitarbeitende in Kliniken zu den Rechten der Menschen mit Behinderungen sensibilisiert werden. Praktische Übungen zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen sind dabei hilfreich. Selbstvertretungsorganisationen können bei der Auswahl von geeigneten Personen weiterhelfen.
  • Ausserdem gibt es oft grosses Potential bei der Vernetzung von Dienstleistern mit rechtebasierten Organisationen. So kann auch Menschen mit bleibender Sehbeeinträchtigung oder mit einer anderen Behinderung weitergeholfen werden. Anstatt diese wegzuschicken, wenn ein Leiden nicht behoben werden kann, können sie an eine geeignete Schule, eine Selbstvertretungsorganisation oder ein ganzheitliches, rehabilitatives Projekt verwiesen werden. Damit verbunden ist auch die Erfassung von Daten von Menschen mit Behinderungen, damit diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgefunden werden können. Am besten wird dazu der Ansatz der Washington Group on Disability Statistics verwendet. Die Vernetzung erleichtert es auch, die Dienste zu Menschen zu bringen, die von sich aus eine Klinik nicht aufsuchen können. Neue Techniken der Tele-Ophthalmologie (2) erreichen effizient die Betroffenen.


Wie immer: Partizipation!

Abschliessend muss beachtet werden, dass bei Menschen mit Behinderungen, wie auch bei anderen marginalisierten Gruppen, die Beteiligung an der Entscheidungsfindung essentiell ist. Für die Identifikation von Hindernissen und Definition von geeigneten Massnahmen sollten in jedem Fall Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen beigezogen werden. So kann sichergestellt werden, dass nicht in guter Absicht an den Betroffenen vorbei unvollständige oder bevormundende Lösungen umgesetzt werden.


Referencen:

Anmerkungen:

  1. Es gibt in der Gesellschaft vielerlei Hindernisse, die nichts mit dem Dienstleister selbst zu tun haben. Diese werden im ausführlichen ‘DID Toolkit’ von CBM thematisiert.
  2. Weiterführende Informationen dazu finden sich auf www.peekvision.org.

 

Angela Niederberger
Angela Niederberger ist Programmverantwortliche für Pakistan bei CBM Schweiz. Kontakt: angela.niederberger@cbmswiss.ch