23.11.2017

Anpassung des Transplantationsgesetzes - Vernehmlassung eröffnet

Bundesrat will den internationalen Organhandel wirksamer bekämpfen

Der Bundesrat Der Kampf gegen den Organhandel soll europaweit verschärft werden. Die Schweiz hat an einer entsprechenden Gesetzesänderung des Europarates mitgearbeitet, welches die Strafbestimmungen vereinheitlichen soll. Das Schweizer Transplantationsgesetz erfüllt die Konvention bereits weitgehend: "Das Schweizer Recht verbietet, für die Spende eines Organs Geld zu bezahlen, Geld anzunehmen oder mit Organen zu handeln." Neu soll nun aber auch in Strafe gestellt werden, wenn SchweizerInnen im Ausland in Organhandelsdelikte verwickelt sind. Dazu muss das Schweizer Transplantationsgesetz entsprechend angepasst werden. (Foto: Miscellaneous books relating to selling body organs/ umjanedoan/flickr, CC BY 2.0)