10.01.2020

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz unterstützt die Kampagne und ruft auf, Hass, Hetze und Diskriminierung gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle zu bekämpfen!

JA zum Schutz vor Hass am 9. Februar

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz/jazumschutz.ch Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung ab. Es geht darum, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle einen Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung erhalten. Die Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB und Art. 171c MStG) um das Kriterium «sexuelle Orientierung» wurde im Dezember 2018 von National- und Ständerat beschlossen. Wer heute in der Schweiz zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert, kann dafür nicht belangt werden. Durch die Erweiterung wird es möglich, Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle zu bekämpfen – so wie bereits heute nicht zu Hass aufgrund der Religion oder der Hautfarbe aufgerufen werden darf. (Foto: jana-sabeth-USKsnSIDNIA-unsplash/jazumschutz.ch)